Wertpapiergeschäfte eines Freiberuflers
Eine Geldanlage, die zu einem über dem Nennwert liegenden Kurs erworben wird, kann nicht Betriebsvermögen eines Freiberuflers sein. Eine betriebliche Veranlassung für den Erwerb derartiger Geldanleihen besteht nicht. In diesem Sinne kommen als Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nur solche in Betracht, die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind. Dabei haben Steuerpflichtige kein (freies) Wahlrecht, Privatvermögen zum Betriebsvermögen zu erklären (so genanntes gewillkürtes Betriebsvermögen). Vielmehr muss auch die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens betrieblich veranlasst sein.
Urteil des BFH vom 24.02.2000
4 R 6/99
Betriebs-Berater 2000, 1820