Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Werbeabbildung eines falschen Gerätes
Eine Werbung, die im Textteil neben der Typenangabe, der Produktbeschreibung und dem Preis blickfangartig die Marke eines bestimmten Computergerätes aufführt, stellt trotz der Abbildung eines PCs einer anderen Marke keine relevante Irreführung dar, wenn der Leser den offenen Widerspruch und damit das Versehen ohne weiteres erkennen kann.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 02.10.1997
6 U 109/97
NJWE-WettbR 1998, 129