Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Weitervermittlungsservice durch Telefonauskunft

Weitervermittlungsservice durch Telefonauskunft

Die Werbung für eine Telefonauskunft (hier 11833, 11880) mit der Möglichkeit der Weitervermittlung des Kunden an den gesuchten Anschluss ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn für das anschließende Gespräch Gebühren anfallen, die um mindestens 10 Prozent höher als bei einer Direkteinwahl sind und hierauf in der Werbung nicht hingewiesen wird.

Urteil des OLG Köln vom 27.06.2003

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