Weisungsrecht gegenüber Geschäftsführer
Der Geschäftsführer einer GmbH weigerte sich, eine Weisung der Gesellschafter auszuführen, da diese zwangsläufig dazu führen musste, ihm ‘anvertraute’ Arbeitnehmer zu entlassen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt führte zum Weisungsrecht der GmbH-Gesellschafter gegenüber dem Geschäftsführer folgendes aus: Den Gesellschaftern der GmbH steht als zentrales Willensbildungsorgan der GmbH ein im Grundsatz umfassendes Weisungsrecht gegenüber den Geschäftsführern zu. Das Weisungsrecht findet seine Grenzen bei zwingenden rechtlichen Hindernissen, die sich aus der Satzung oder gesellschaftsrechtlichen Normen ergeben können. Ferner braucht der Geschäftsführer Weisungen nicht auszuführen, durch die Dritte geschädigt werden (z.B. Gläubigerschädigung durch Konkursherbeiführung).
Danach sind auch offensichtlich wirtschaftlich nachteilige oder unzweckmäßige Weisungen der Gesellschafter unbedenklich. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, sie umzusetzen. Tut er das nicht, führt dies zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Anstellungsverhältnisses.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 07.02.1997
24 U 88/95
Der Betrieb 1997, 922