Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Vorsteuererstattung an Existenzgründer
Eine wichtige Entscheidung für Existenzgründer erließ kürzlich der europäische Gerichtshof.
Wer seinen Betrieb nach kurzer Zeit mangels Umsätzen wieder schließen muß oder die unternehmerische Tätigkeit mangels Erfolgsaussichten gar nicht aufgenommen hat, ist nicht verpflichtet, Vorsteuererstattungen an das Finanzamt zurückzuzahlen.
Auf diese Entscheidung sollte man sich auch berufen, wenn das Finanzamt die Vorsteuererstattung in der Startphase wegen geringer oder fehlender Umsätze verweigert.
Urteil des EUGH vom 29.02.1996
C-110/94
Impulse Heft 6/96, Seite 59
Betriebs-Berater 1996, 940