Urteil
01.07.2008
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Vorsteuerabzugsberechtigung trotz Geschäftsaufgabe
Gibt ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Mieter seinen Gewerbebetrieb auf, stellt sich die Frage, ob der ehemalige Unternehmer auch weiterhin die Vorsteuer geltend machen kann, wenn er angesichts des langfristigen Vertrags zu weiteren Mietzahlungen verpflichtet ist. Der Europäische Gerichtshof spricht dem ehemals gewerblichen Mieter weiterhin das Recht zum Vorsteuerabzug zu. Dieses Recht entfällt lediglich bei betrügerischer oder rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung des Vorsteuererstattungsanspruchs.
Urteil des EuGH vom 03.03.2005
C – 32/03
NZM 2005, 432