Urteil
01.07.2008
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OLG Celle urteilt über Zwangsversteigerungen
Beauftragt eine die Zwangsversteigerung eines Grundstücks betreibende Bank einen Immobilienmakler mit dem Ziel, Bietinteressenten für den Versteigerungstermin vermittelt zu bekommen, kann sie die ihr hierdurch entstehenden Kosten nicht dem Grundstückseigentümer in Rechnung stellen.
Beschluss des OLG Celle vom 07.12.2004
3 W 108/04