Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

OLG Celle urteilt über Zwangsversteigerungen

OLG Celle urteilt über Zwangsversteigerungen

Beauftragt eine die Zwangsversteigerung eines Grundstücks betreibende Bank einen Immobilienmakler mit dem Ziel, Bietinteressenten für den Versteigerungstermin vermittelt zu bekommen, kann sie die ihr hierdurch entstehenden Kosten nicht dem Grundstückseigentümer in Rechnung stellen.

Beschluss des OLG Celle vom 07.12.2004
3 W 108/04

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€