Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Vollstreckungsbeamten rüsten auf
Rüsten die Vollstreckungsbeamten der Stadt München jetzt auf? Jedenfalls darf nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts München die Stadtkasse ihren Geldeintreibern nicht das Tragen von Schußwaffen verbieten.
Nicht, daß die Beamten ihren Geldforderungen mit Waffendrohung größeren Nachdruck verleihen wollen, es geht lediglich um den Selbstschutz der bei ihrer ‘Kundschaft’ recht wenig beliebten Vollstreckungsbeamten. Diese sehen sich zunehmend Bedrohungen durch renitente Schuldner mit Messern und Pistolen ausgesetzt, so daß die Beamten nunmehr zum Selbstschutz eine Bewaffnung planen.
VG München; Az.: M 5 K 94.5421