Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vierjahresfrist für Erhebung der Schenkungssteuer

Vierjahresfrist für Erhebung der Schenkungssteuer

Das Finanzamt muss die Schenkungssteuer innerhalb von vier Jahren festsetzen, nachdem die Steuer entstanden ist. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn das Finanzamt Kenntnis von der vollzogenen Schenkung (hier von Aktien) erlangt hat.

Urteil des BFH vom 06.06.2007
II R 54/05
Betriebs-Berater 2007, 2277

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