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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vertriebsleiter haftet persönlich für Fehlinformationen von Kapitalanlegern

Vertriebsleiter haftet persönlich für Fehlinformationen von Kapitalanlegern

Der Leiter eines auf Finanzanlagen spezialisierten Strukturvertriebes kann u. U. von Anlegern persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn diese durch eine dubiose Kapitalanlage um ihr Geld gebracht wurden. So entschied das Oberlandesgericht Celle im Falleeines Vertriebsleiters, der den Strukturmitarbeitern wahrheitswidrig erklärte, die Anlage erfolge bei einer renommierten ausländischen Bank, die einem Einlagensicherungssystem angehöre und er zumindest damit rechnen musste, dass diese Aussage an die Anleger weitergegeben wird.

Urteil des OLG Celle vom 15.12.2005

11 U 107/05

OLGR Celle 2006, 209

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