Urteil
01.07.2008
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Verräterische Festplatte
Ein Steuerpflichtiger behauptete beim Finanzamt, seinen heimischen PC überwiegend beruflich für Aufträge seines Arbeitgebers und für die Verwaltung einer Immobilie zu benutzen. Eine überprüfung der Festplatte brachte jedoch eine Reihe von Spielen, Dateien mit Kochrezepten und Malprogrammen zu Tage. Das Finanzamt lehnte daher die Berücksichtigung als Werbungskosten ab und wurde in seiner Entscheidung vom Finanzgericht München bestätigt.
Urteil des FG München; 2 K 2730/96