Urteil
01.07.2008
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Vermögenssteuerstreit beendet
Seit 1995 streiten die Juristen über die Auslegung der spektakulären Vermögenssteuerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die höchsten deutschen Verfassungsrichter stellten nun klar, dass die Finanzbehörden für die Zeit bis zum 31.12.1996 auch dann noch die Vermögenssteuer erheben dürfen, wenn die Steuerbescheide erst nach diesem Datum erlassen worden sind.
Beschluss des BVerfG vom 30.03.1998; 1 BvR 1831/97