Vermittlergebühren erst nach Auszahlung des Darlehens
Ein Kreditvermittler liess sich in einem Kreditvermittlungsvertrag zusagen, dass er bereits bei Abschluss des Kreditvertrages von seinen Kunden eine Abschlagszahlung auf seine Vergütung von DM 130.00 erhalte. Der Makler erhob mit der Zusendung der Kreditunterlagen an den Kunden diesen Betrag gleich per Nachnahme.Er erdreistete sich auch noch, darauf hinzuweisen, die DM 130.00 stünden ihm auch zu, wenn der Kreditvertrag nicht zustande komme. Diese Vorgehensweise steht im klaren Widerspruch zum Verbraucherkreditgesetz: Danach ist der Kreditnehmer zur Zahlung der Vermittlungsgebühr erst verpflichtet, wenn das Darlehen ausgezahlt wurde und der Vertrag nicht mehr widerrufen werden kann.
Dementsprechend fiel auch die Entscheidung des OLG Hamm aus : Die Vereibarung einer Abschlagszahlung ist unwirksam.
Urteil des OLG Hamm vom 29.11.1994 4 U 76/94
ZIP 1995,239