Urteil
01.07.2008
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Vermieterwechsel und Kaution
Hat ein Eigentümer und Vermieter die von seinem Mieter geleistete Kaution auf einem Sonderkonto angelegt, vollzieht sich beim Verkauf des Mietobjekts ein gesetzlicher Kontoinhaberwechsel. Der Auszahlungsanspruch gegenüber der Bank aus dem Kautions-anspruch geht auf den neuen Eigentümer über, ohne daß hierfür ein Handeln des Käufers oder Verkäufers notwendig wäre (§ 572 BGB).
Hat der Veräußerer eine Barkaution entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht getrennt von seinem übrigen Vermögen aufbewahrt, steht dem Erwerber ein Zahlungsanspruch in Höhe der geleisteten Sicherheit zu.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.03.1997, 9 U 201/96. NJW-RR 1997, 1170