Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verkehrsunsicherer Unfallwagen

Verkehrsunsicherer Unfallwagen

Ein Autofahrer kaufte bei einem Gebrauchtwagenhändler einen gebrauchten VW Passat. Es handelte sich um ein Unfallfahrzeug. Dies wußte der Käufer auch, da er den Wagen in teilrepariertem Zustand besichtigt hatte. Die restlichen Reparaturarbeiten führte der Autohändler durch, ohne einen ihm bekannten Rahmenschaden zu beseitigen. Der Käufer erklärte, nachdem sich die Verkehrsunsicherheit des Autos herausgestellt hatte, die Anfechtung des Kaufvertrages.

Auch wenn ein Käufer weiß, daß das Fahrzeug zuvor einen Unfall erlitten hatte, kann er redlicherweise darauf vertrauen, daß nach einer Reparatur durch den Verkäufer zumindest die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wiederhergestellt ist. Dadurch, daß der Verkäufer die unterbliebenen Richtarbeiten an dem Fahrzeugrahmen verschwieg, handelte er somit arglistig. Er muß den Kaufpreis zurückzahlen.

OLG Hamm vom 09.09.1996; Az.: 32 U 70/96

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