Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Verkaufsleiter mit künstlerischer Ader
Ein Verkaufsleiter betrieb über Jahre hinweg in seiner Wohnung eine Galerie, die allerdings nur rote Zahlen schrieb. Die Verluste machte er bei seiner Steuerklärung geltend.
Das Finanzamt hielt nach einer Steuerprüfung die Verluste nicht für abzugsfähig. So auch das Finanzgericht, das der Hobbykünstler daraufhin anrief. Die Finanzrichter stuften die Galerie als Liebhabereigewerbe ein, dessen Verluste die Steuerlast nicht mindern können.
Urteil des FG Düsseldorf
17 K 639/91
Wirtschaftswoche Heft 34/95, S. 111
DATEV-LEXinform Nr. 0136372