Urteil
01.07.2008
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Verjährungsverkürzung in Verwaltervertrag
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage kann auch durch einen Formularverwaltervertrag verkürzt werden. Eine darin enthaltene Klausel, durch die solche Ansprüche auch bei vorsätzlichem Handeln des Verwalters unabhängig von der Kenntnis der Geschädigten nach drei Jahren verjähren, benachteiligt den Vertragspartner des Verwalters, also die einzelnen Wohnungseigentümer, jedoch unangemessen und ist deshalb unwirksam.
Beschluss des OLG München vom 08.11.2006
34 Wx 045/06
RdW 2007, 222
OLGR München 2007, 7