Vergütungspflicht für Scanner
Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf unterliegen Scanner mit Vorlagenglas, Einzelblatt- oder Stapeleinzug der urheberrechtlichen Vergütungspflicht nach § 54a Urhebergesetz. Das Gericht stellte Scanner mit anderen vergütungspflichtigen Geräten wie Kopierern und Telefaxgeräten gleich, da bereits das Einlesen in den Arbeitsspeicher des Computers und sodann das Abspeichern auf der Festplatte oder einem anderen Medium eine Vervielfältigung darstellt. Auf den tatsächlichen Ausdruck des eingelesenen Dokumentes kommt es ebenso wenig an wie darauf, daß ein Scanner seine Vervielfältigungsfunktion nur im Zusammenhang mit anderen Geräten (Computern) ausüben kann.
Urteil des LG Düsseldorf vom 27.08.1997; 12 O 73/97