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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Vererblichkeit eines nicht geltend gemachten Verlustabzugs

Vererblichkeit eines nicht geltend gemachten Verlustabzugs

Der I. Senat des Bundesfinanzhofs bestätigte seine Rechtsauffassung, wonach der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gem. § 10d EStG bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer geltend machen kann.
Urteil des BFH vom 22.10.2003
I ER -S- 1/03 (XI R 54/99)
Pressemitteilung des BFH

Urteil des BFH vom 22.10.2003

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