Urteil
01.07.2008
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Vereinsausschluss gerichtlich überprüfbar
Der Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein kann hinsichtlich der Ermittlung der den Ausschluss tragenden Tatsachen und der formellen Rechtmäßigkeit durch ein ordentliches Gericht uneingeschränkt überprüft werden.
Das Oberlandesgericht Hamm weist jedoch darauf hin, dass die gerichtliche Beurteilung dort ihre Grenzen findet, wo dem Verein bei seiner Maßnahme ein Ermessensspielraum zusteht. Das Gericht kann daher insoweit nur überprüfen, ob eine pflichtgemäße Ausübung des Ermessens vorliegt oder nicht.
Urteil des OLG Hamm vom 25.04.2001