Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Verändertes Aussehen nach Radarfoto
Stellt die Polizei fest, daß der Betroffene sein Aussehen gegenüber einem bei dem Verkehrsverstoß aufgenommenen Radarfoto verändert hat, ist sie zur weiteren Aufklärung berechtigt, bei der zuständigen Paßbehörde eine Kopie des Ausweisbildes vom Betroffenen einzuholen. Darin liegt nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften.
BayObLG vom 20.02.1998; Az.: 2 ObOWi 727/97