Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Verändertes Aussehen nach Radarfoto

Verändertes Aussehen nach Radarfoto

Stellt die Polizei fest, daß der Betroffene sein Aussehen gegenüber einem bei dem Verkehrsverstoß aufgenommenen Radarfoto verändert hat, ist sie zur weiteren Aufklärung berechtigt, bei der zuständigen Paßbehörde eine Kopie des Ausweisbildes vom Betroffenen einzuholen. Darin liegt nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften.

BayObLG vom 20.02.1998; Az.: 2 ObOWi 727/97

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