Urteil
01.07.2008
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Urne zieht nicht mit um
Bei einer in der Erde bestatteten Urne ist die gesetzliche vorgeschriebene 15-jährige Ruhezeit ausnahmslos einzuhalten. Ein Verbringen zu einem anderen Friedhof, nur um den dort lebenden Angehörigen die Friedhofsbesuche zu erleichtern, ist daher nicht zulässig.
Urteil des VG Karlsruhe vom 15.11.2005
11 K 1007/05
Pressemitteilung des VG Karlsruhe