Urheberrechtsschutz von Auszügen aus Zeitungsartikeln
Auch an Zeitungsartikeln besteht in der Regel ein geschütztes Urheberrecht. Sie dürfen daher nicht ohne weiteres von einem anderen im Rahmen eines Internetportals publiziert werden. Bei einer nicht vollständigen und identischen Übernahme des Artikels, kommt es für die Beurteilung als Urheberrechtsverletzung darauf an, ob die übernommene Textpassage für sich selbst eine persönliche geistige Schöpfung des Autors darstellt, also für sich selbst als geistige Schöpfung Urheberrechtsschutz genießt. Das Landgericht München weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich in derartigen Fällen die Urheberschutzfähigkeit auch durch die kreative Leistung bei der Auswahl, Zusammenstellung und Anordnung des Inhalts ergeben kann.
In dem vom Landgericht München entschiedenen Fall wurde die Urheberrechtsfähigkeit der übernommenen Passagen jedoch verneint, da sich im Prozess herausstellte, dass der Verfasser selbst den Text weitestgehend und zum Teil wortwörtlich aus anderen Quellen entnommen und zusammengefügt hatte. Von einer eigenen geistigen Schöpfung konnte daher nicht gesprochen werden.
Urteil des LG München I vom 15.11.2006
21 O 22557/05
JurPC Web-Dok. 150/2006