Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Unleserliche Belege
Schriftstücke, die auf Thermopapier ausgedruckt oder gefaxt wurden, sind oft nach einigen Jahren nicht mehr leserlich. Kann ein Betriebsprüfer derartige Belege später nicht mehr entziffern, darf er den Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug streichen.
Daher der Tipp: Kopieren Sie die Belege (insbesondere Tankquittungen und Faxe) auf Normalpapier und bewahren Sie die Kopien zusammen mit dem Original auf.
Schreiben des Hessischen Finanzministeriums vom 26.03.1996
S 7300 A-95-II A 42
Impulse Heft 11/96, Seite 141
BStBl I 1997, 278