Unbeschränkte Ausdehnung einer Bürgschaft unzulässig
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs benachteiligt eine Formularklausel, die die Haftung auf alle bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Gläubiger und dem Hauptschuldner ausdehnt, den Bürgen, der keinen wesentlichen Einfluß darauf nehmen kann, welche Verbindlichkeiten der Hauptschuldner eingeht, entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist demnach unwirksam.
Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, wie die Rechtsbeziehungen zwischen Gläubiger und Hauptschuldner im Einzelnen gestaltet sind. Hieran ändert auch nichts, daß die Bürgschaft im kaufmännischen Geschäftsverkehr abgegeben wurde.
Urteil des BGH vom 24.09.1998, IX ZR 425/97. ZIP 1998, 1868