Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken wirksam
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Deutsche Post AG den Umtausch so genannter Pfennig- und DM-Briefmarken gegen neue Euro-Marken wirksam bis zum 30. Juni 2003 befristet hat. Die Befristung des Umtauschrechts auf ein Jahr wird durch das Interesse der Deutschen Post AG gerechtfertigt, nicht längere Zeit mit Fälschungen konfrontiert zu werden und den Aufwand für den Umtausch zeitlich zu begrenzen. Die Postkunden wiederum konnten sich bei der Bevorratung von Briefmarken bereits seit dem Januar 2001 auf die bevorstehende Währungsumstellung einrichten und haben deshalb kein berechtigtes Interesse an einem Umtauschrecht über den 30. Juni 2003 hinaus.
Urteil des BGH vom 11.10.2005
XI ZR 395/04
Pressemitteilung des BGH