Urteil
01.07.2008
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Umrüstung auf elektrische Rollladenheber
Die Umrüstung manuell betätigter Rollläden in solche mit elektrischem Antrieb bedarf jedenfalls dann nicht der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, wenn damit keine Veränderung der Außenfassade und keine wesentlich höhere Geräuschverursachung verbunden sind.
Beschluss des OLG Köln vom 30.08.2000; Az.: 16 Wx 115/00