Überstundenzuschläge für GmbH-Chefs
Für beherrschende Gesellschafter einer GmbH erstrecken sich die Arbeitszeiten häufig auf die Abendstunden und Wochenenden. Vereinbaren eine GmbH und ihr Chef, dass bestimmte überstunden vergütet werden, so sind die Zuschläge als Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie monatlich abgerechnet und auch tatsächlich ausbezahlt werden.
Weiterer Steuervorteil: Auf das übliche Gehalt können durchaus die üblichen Zuschläge (abends bis 25 %, Sonntags bis 50 % und Feiertags bis 125 %) aufgeschlagen werden, die für einen vielbeschäftigten Geschäftsführer steuerfrei sind.
Urteil des FG Münster vom 22.03.1995
13K3836/93 (EG-rechtskräftig) Impulse 3/96, Seite 92
DM Heft 7/96, Seite 127