Überlauf eines Regenrückhaltebeckens infolge eines Katastrophenregens
Beim Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens infolge eines Katastrophenregens kann sich die Gemeinde gegenüber geschädigten Grundstücksanliegern grundsätzlich auf höhere Gewalt berufen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Kommune alle technisch möglichen und mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand realisierbaren Sicherungsmaßnahmen ergriffen hat, um eine Überschwemmung der Nachbargrundstücke zu verhindern, oder dass sich der Schaden auch bei solchen Maßnahmen ereignet hätte.
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Urteil des BGH vom 19.01.2006
III ZR 121/05
BGHR 2006, 569