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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Tuperware-Beraterin betreibt kein Reisegewerbe

Tuperware-Beraterin betreibt kein Reisegewerbe

Die bei Hausfrauen äusserst beliebten sogenannten Tuperware-Partys werden im Auftrag des Herstellers von sogenannten Tuperware-Beraterinnen veranstaltet. Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass Tuperware-Beraterinnen kein Reisegewerbe betreiben und somit keiner Reisegewerbekarte bedürfen. Unerheblich hierbei ist, ob die zu der Veranstaltung eingeladenen Kundinnen noch Bekannte mitbringen.

Urteil des VGA Baden-Württemberg vom 29.04.1997
14 S 180/96

ZAP EN-Nr. 66/98

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