Urteil
01.07.2008
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Trinkgeldbesteuerung verfassungsgemäss
Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Besteuerung von Trinkgeldern im Hotel- und Gaststättengewerbe verfassungsgemäss ist. Der Umstand, dass in anderen Dienstleistungsgewerben der praktische Vollzug der Besteuerung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, stellt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung dar.
Urteil des BFH
VI R 43/95
NJW Heft 16/1999, Seite XLIV