Urteil
01.07.2008
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Treppenhauslift für behinderten Wohnungseigentümer
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Krefeld benötigt ein behinderter Wohnungseigentümer, der zum Erreichen seiner Wohnung auf einen Treppenhauslift angewiesen ist, zum Einbau dieser Vorrichtung nicht die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer. Er darf nicht dazu aufgefordert werden, seine Wohnung zu verkaufen. Auch darf von ihm nicht erwartet werden, daß er in eine frei werdende Wohnung im Erdgeschoß zieht.
Amtsgericht Krefeld (v. 09.07.1999); Az.: 38 UR II 88/98 WEG