Teppichkauf in der Türkei
Ein deutscher Tourist kaufte in Antalya mehrere Teppiche zum Gesamtpreis von 15.000 DM. Er zahlte 1.000 DM an. Die Restzahlung sollte nach der Lieferung der Teppiche nach Deutschland erfolgen. Zwei Tage später bereute er den übereilten Kauf und wollte vom Vertrag zurücktreten. Der türkische Geschäftsmann bestand jedoch auf Erfüllung des Kaufvertrages.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass dem Käufer kein Rücktrittsrecht zustand. Da der Kaufvertrag in der Türkei abgeschlossen wurde, findet auf das Rechtsverhältnis allein türkisches Recht Anwendung. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach dem deutschen Haustürwiderrufsgesetz kam danach nicht in Betracht. Der deutsche Tourist musste daher die angelieferten Teppiche annehmen und bezahlen.
Oberlandesgericht Düsseldorf; Az.: 21 U 48/99