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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Steuerfahnder auf der Spur von Telekom-Aktionären

Steuerfahnder auf der Spur von Telekom-Aktionären

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aktionäre, die nach dem zweiten Börsengang der Telekom Bonusaktien erhalten haben, diese Zuwendung versteuern müssen (VIII R 70/02). In Fortführung dieser Entscheidung verurteilte nun das Finanzgericht Baden-Württemberg eine Bank zur
Datenherausgabe der von der Treueaktion betroffenen Kunden.

Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 14.07.2005

4 V 24/04

WiWo 34/2005, 87

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