Startgutscheine verstoßen gegen Buchpreisbindung
Wer gewerbsmäßig Bücher an Endabnehmer verkauft und deshalb den gesetzlich gebundenen Verkaufspreis einhalten muss, darf beim Verkauf neuer Bücher keine Preisnachlässe (Rabatte) gewähren. Dies gilt auch für eine Internetbuchhandlung. Ein unzulässiger Preisnachlass liegt nicht nur dann vor, wenn das Buch zu einem niedrigeren als dem festgesetzten Preis verkauft wird. Auch ein von einer Internetbuchhandlung ihren Neukunden gewährter Startgutschein in Höhe von 5 Euro stellt einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz dar. Das gilt selbst dann, wenn die Kunden den Gutschein auch für den Kauf nicht preisgebundener Ware einsetzen können. Für das Oberlandesgericht Frankfurt genügt es, wenn der Gutschein auch beim Kauf eines Buches eingelöst werden kann.
Urteil des OLG Frankfurt vom 20.07.2004
11 U (Kart) 15/04
Computer & Recht 2005, 61