Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Spirituosenmarke “Feigling” genießt Markenschutz
Der Inhaber der Spirituosenmarke “Feigling” (“kleiner Feigling”) kann wegen Verwechslungsgefahr die Unterlassung der Kennzeichnung “Frechling” für einen Likörschnaps verlangen.
Urteil des LG Köln vom 15.02.2001