Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Sondernutzungserlaubnis für mobilen Verkaufsstand am Fahrrad notwendig

Sondernutzungserlaubnis für mobilen Verkaufsstand am Fahrrad notwendig

Ein Verkäufer, der in einer Fußgängerzone von dem Anhänger seines Fahrrades aus Würstchen anbieten möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis. Auf diese hat er nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Braunschweig möglicherweise keinen Anspruch. Es bedarf einer Abwägung mit den Interessen der Fußgänger, die sich ungehindert fortbewegen möchten. Eine Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel nicht erteilt, wenn durch den Verkauf die Fußgänger in ihrer Fortbewegungsfreiheit unzumutbar beeinträchtigt werden.

Verwaltungsgericht Braunschweig (v. 17.06.1997); Az.: 6 A 61003/97

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€