Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Smartlock nicht schutzfähig
Markenschutz, Smartlock
Die Bezeichnung ‘Smartlock’ für ein Computerprogramm hat keine hinreichende Unterscheidungskraft, um als Marke in das Markenregister eingetragen werden zu können.
Beschluß des Bundespatentgerichts vom 08.04.1997
24 W (pac) 69/96
Computer und Recht 1997, 728