Shrimps in Scampigerichten
Der Inhaber einer Pizzeria wurde von einem Konkurrenten wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes verklagt. Die Wettbewerbswidrigkeit begründete der Kläger damit, sein Konkurrent werbe mit “Scampigerichten”, die tatsächlich jedoch nur billigere Shrimps enthielten. Die Richter am Oberlandesgericht Koblenz suchten vergeblich in Lexika und anderen Nachschlagewerken nach genauen Unterscheidungsmerkmalen der Schalentiere. Da selbst den Juristen trotz zugestandener einschlägiger Pizzeria-Erfahrung der genaue Unterschied nicht bekannt war, kamen sie zu dem Ergebnis, dass in der Bezeichnung Scampigericht keine Irreführung der Gäste zu sehen war. Die Klage des Konkurrenten wurde daher abgewiesen.
Urteil des OLG Koblenz vom 27.07.2000
4 U 1863/99
MDR Heft 18/2000, Seite R14