Serienverfahren auf dem Prüfstand
Die Rechtsverfolgung in jeweils getrennten Verfügungsverfahren gegen mehrere Unterlassungsschuldner, die eine gemeinschaftliche Werbeanzeige geschaltet haben, kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Schuldner einen einheitlichen Gerichtsstand haben und durch denselben Rechtsanwalt vertreten werden. Dadurch entsteht im Vergleich zu einer gemeinsamen Inanspruchnahme (als so genannte Streitgenossen) eine höhere Kostenbelastung durch Anwaltsgebühren und Gerichtskosten.
Handelt es sich bei den gerichtlich in Anspruch Genommenen um selbstständige Unternehmen und auch nicht um gemeinschaftliche Werbeaussagen, folgt allein daraus, dass ein Mitbewerber gegen diverse, wenn auch gleich gelagerte Wettbewerbsverstöße (hier unzulässige Versandkostenangaben im Internet) verschiedener Antragsgegner vorgeht, kein Rechtsmissbrauch i. S. d. § 8 Abs. 4 UWG.
Beschluss des OLG München vom 20.12.2006
29 W 2904/06
OLGR München 2007, 184