Urteil
01.07.2008
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Seminarvertrag mit Scientology
Ein Mann zahlte für die Teilnahme an einem Seminar 1.390 DM. Am ersten Seminartag stellte der Teilnehmer fest, daß dort die Lehren Hubbarts, des Gründers der Scientology-Church verbreitet werden. Bei Vertragsschluß wurde ihm wahrheitswidrig versichert, das Seminar habe nichts mit der umstrittenen Sekte zu tun.
Das Amtsgericht Schwetzingen sprach dem Mann das Recht zu, den Seminarvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, da davon auszugehen war, daß er bei Kenntnis des tatsächlichen Seminarinhalts den Vertrag nicht abgeschlossen hätte. Scientology muß die Seminargebühren zurückzahlen.
AG Schwetzingen vom 09.06.1995; Az.: 4 C 359/94