Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Schulverweis nach üblem Streich mit Lehrerin kann rechtmäßig sein
Ein Sechstklässler einer niedersächsischen Schule leistete sich einen üblen Streich und flog deshalb von der Schule. Meldet sich ein Schüler – wie hier – unter dem Namen seiner Lehrerin in einem Single-Treff an und verbreitet Anzügliches über sie, so kann der Schüler nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover von der Schule verwiesen werden.
Urteil des VG Hannover vom 31.05.2007
6 A 3372/06
Pressemitteilung des VG Hannover