Schuldübernahme bei Existenzgründungsdarlehen
Die Ehefrau eines GmbH-Mitgesellschafters übernahm die gesamtschuldnerische Mithaftung für ein Existensgründungsdarlehen in Höhe von 25.000 DM. Bereits ein halbes Jahr später wurde die GmbH wieder aufgelöst. Die Bank nahm die Frau auf Rückzahlung des Darlehens in Anspruch. Demgegenüber wandte die Frau ein, sie sei bei der Schuldübernahme nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt worden.
Diesen Einwand liess der Bundesgerichtshof nicht gelten. Grundsätzlich kann ein Kreditgeber davon ausgehen, dass der Mithaftende die rechtliche und wirtschaftliche Tragweite seiner Erklärung kennt. Ihn trifft daher nur ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht über die Risiken, wenn diese vom Mithaftenden offensichtlich nicht erkannt werden.
Hier jedoch waren der Ehefrau die wirtschaftlichen Verhältnisse ihres Ehemanns hinreichend bekannt. Auch das Risiko der beabsichtigten Existenzgründung und die Haftungs-beschränkungen der GmbH können als bekannt vorausgesetzt werden. Die Richter verneinten daher eine Aufklärungspflicht der Bank und verurteilten die Frau zur Rückzahlung des Darlehens.
Urteil des BFH vom 16.01.1996
XI ZR 151/95
EBE/BGH 1996, 91