Urteil
01.07.2008
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Schuldbeitritt und Grundpfandrecht bei Existenzgründungsdarlehen
Ein Schuldbeitritt einer Privatperson zu einem Geschäfts- oder Existenzgründungsdarlehen kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Verbraucherkreditgesetz unterliegen und gegebenenfalls widerrufen werden.
Dies gilt jedoch nicht für die Bestellung eines Grundpfandrechts, das die Privatperson als Sicherungsmittel für den Kredit zur Verfügung stellt. Derartige Rechtsgeschäfte werden vom Verbraucherkreditgesetz nicht erfasst.
Urteil des BGH vom 28.01.1997
XI ZR 251/95
Der Betrieb 1997, 824