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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Scheckfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Scheckfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) darf unter ihrer im Verkehr verwendeten Sammelbezeichnung einen Scheck ausstellen.

Im konkreten Fall sah der BGH die von einer Arbeitsgemeinschaft mehrerer Unternehmen (ARGE), die rechtlich in Form einer GbR organisiert war, ausgestellten Schecks als scheckrechtlich wirksam an.

Urteil des BGH vom 15.7.1997
XI ZR 154/96

NJW 1997, 2754

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