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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Schattenseiten der Natur

Schattenseiten der Natur

Eine Frau besaß im Randbezirk eines Dorfes ein ca. 2400 qm großes Grundstück und bewohnte darauf ein Einfamilienhaus mit Schwimmbecken. Zu ihrem Leidwesen gab es auf dem Nachbargrundstück ein paar große Pappeln, von denen besonders im Herbst Laub und Zweige auf ihr Grundstück fielen. Auch durch den Samenflug der Bäume im Sommer fühlte sich die Klägerin in der Nutzung des Grundstücks derart beeinträchtigt, daß sie gegen ihren Nachbarn auf Beseitigung der Pappeln klagte. Die zuständigen richter gaben ihrer Klage nicht statt, sondern klärten sie darüber auf, daß Bäume durchaus auch ihre positiven Seiten haben.

Jeder Baum wirke als Sauerstofflieferant (etwa 1200 Liter Sauerstoff in der Stunde), Luftbefeuchter (400 Liter Wasser pro Tag), Entgaser (2,4 kg Kohlendioxid in der Stunde), Kühlaggregat, Windbremser und Schallisolierer. Unter diesem Blickwinkel habe er eine im eigentlichen Sinne soziale, nämlich das Leben der Gemeinschaft fördernde Funktion. Dem gegenüber seien die Nachteile, die die Bäume mit sich brächten, zweitrangig.

Darüber hinaus gab das Gericht der Klägerin noch nahezu philosophische Erkenntnisse mit auf den Weg:

Als Teil des menschlichen Lebens müsse Laubfall im Herbst regelmäßig hingenommen werden. Am Rande einer dörflichen Ortslage sei mit vermehrten Einwirkungen der Natur zu rechnen.

ähnlich hatte dies auch schon das LG Karlsruhe (MDR 1984, 401) gesehen:

\’Der Laubfall ist als Teil des Herbstes Teil des menschlichen Lebens.\’

OLG Frankfurt vom 14.7.1987 (Az. 14 U 124/86)

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