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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Schadensersatzzahlungen für Reiseunfall als Betriebsausgaben

Schadensersatzzahlungen für Reiseunfall als Betriebsausgaben

Schadensersatzzahlungen, die ein Unternehmer nach einem Unfallereignis an einen Dritten geleistet hat (hier durch Absturz eines Privatflugzeuges eines Unternehmers), stellen betrieblich veranlasste Aufwendungen dar und sind daher als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sich der Unfall auf einer betrieblichen Reise ereignet hat.

Für den Fall, dass die Reise sowohl betrieblich als auch privat veranlasst war, stellt der Bundesfinanzhof folgende Grundsätze auf: „Unfallschäden teilen steuerrechtlich das Schicksal der Fahrt, auf der sie entstanden sind. Unfallbedingte Schadensersatzleistungen sind daher betrieblich veranlasste Aufwendungen, soweit sich der Unfall auf einer betrieblichen Reise ereignet hat. Beruht die Reise als solche auf einer doppelten Veranlassung, so kann die private Veranlassung der Aufwendungen von untergeordneter Bedeutung sein. Werden aber aufgrund der privaten Mitveranlassung einer Reise erhebliche Unfallkosten ausgelöst, die nicht mehr von untergeordneter Bedeutung sind, so führt dies zu einem Abzugsverbot für diese privat veranlassten Aufwendungen, das die betriebliche Veranlassung der übrigen Aufwendungen unberührt lässt.“

Urteil des BFH vom 01.12.2005

IV R 26/04

Pressemitteilung des BFH

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