Schadensersatzprozess über zu spät ausgeführten Wertpapierauftrag
Führt ein Kreditinstitut den Auftrag eines Kunden, bestimmte Wertpapiere an ein anderes Kreditinstitut in Deutschland zu übermitteln, nicht längstens in drei Wochen aus, liegt eine Pflichtverletzung vor, wenn die Bank nicht Umstände vorträgt, die eine schnellere Erledigung unmöglich gemacht haben, und deren Vorliegen gegebenenfalls beweist.
Macht der Kunde wegen der verzögerten Durchführung des Auftrags Schadensersatzansprüche geltend, muss er seinerseits nachweisen, dass er wegen der Pflichtverletzung einen von ihm geplanten Verkauf nicht durchführen konnte. Diese Verkaufsabsicht kann durch eine erteilte Verkaufsorder nachgewiesen werden. Ist der Auftrag telefonisch erteilt worden und hat das Kreditinstitut über dieses Telefonat eine Tonbandaufzeichnung angefertigt, kann der Kunde im Schadensersatzprozess die Anhörung des Bandes zum Beweis seines von ihm behaupteten Verkaufsauftrags beantragen.
Urteil des OLG München vom 21.04.2006
19 U 1687/06
OLGR München 2006, 443