Rücktrittsrecht bei Automietvertrag
Immer wieder haben sich die Gerichte mit der Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu befassen. Im vorliegenden Fall traf es einen Autovermieter, der folgende Klausel in seinen AGB verwendete: \’Das Fahrzeug ist spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Mietbeginn zu übernehmen. Danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden\‘.
Das LG Berlin untersagte dem Autovermietungsunternehmen die Weiterverwendung dieser Klausel. Die Richter sahen keinen Grund, warum dem Autovermieter in jedem Fall eine kurzfristige Verzögerung der übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter unzumutbar sein sollte. Ein derartiges Interesse sei allenfalls bei einer stunden- oder tagesweisen Vermietung ersichtlich, weil der Vermieter hier kurzfristig disponieren können müsse.
Der Autovermieter könnte die Vertragsklausel nur beschränkt auf kurzfristige Vermietungen weiterverwenden.
Diese Einschränkung muss jedoch deutlich aus den AGB hervorgehen.
Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.11.1994
26 O 507/94
SIC