Urteil
01.07.2008
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Rückforderungsanspruch trotz Zahlung auf fehlerhaft geprüfte Schlussrechnung
Stellt sich heraus, dass in der Schlussrechnung des Bauunternehmers eine Position versehentlich doppelt in Ansatz gebracht wurde, kann der Auftraggeber den zu viel bezahlten Betrag trotz Prüfung der Rechnung und vorbehaltloser Bezahlung zurückfordern. Allein die Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Rechnung rechtfertigt – so der Bundesgerichtshof – nicht die Annahme eines Schuldanerkenntnisses.
Urteil des BGH vom 11.01.2007
VII ZR 165/05
BGHR 2007, 340
NZBau 2007, 242